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   LSG Bayern, 29.01.2008 - L 5 KR 381/07   

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https://dejure.org/2008,26786
LSG Bayern, 29.01.2008 - L 5 KR 381/07 (https://dejure.org/2008,26786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.01.2008 - L 5 KR 381/07 (https://dejure.org/2008,26786)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - L 5 KR 381/07 (https://dejure.org/2008,26786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für eine stationär durchgeführte Lidoperation; Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit einer medizinischen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 5 KR 381/07
    Die Augenlideroperation zulasten der Versichertengemeinschaft sei auch unter dem Gesichtspunkt einer psychischen Fixierung nicht möglich, dies habe das BSG zum Beispiel im Urteil vom 10. Februar 1993 (AZ B 1 RK 14/92) bereits entschieden.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02

    Krankenversicherung - Ablehnung der Kostenübernahme in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 5 KR 381/07
    Außerdem sei zu berücksichtigen, dass nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 51/02) die Kasse zur Zahlung der Operationskosten bei Einweisung durch den Arzt verpflichtet sei.
  • SG Aachen, 10.09.2013 - S 13 KR 42/13

    Erstattung der Kosten einer Augenlidstraffungsoperation (Blepharoplastik) durch

    Versicherte haben keinen Leistungsanspruch auf Heilbehandlung in Form körperlicher Eingriffe, wenn diese Maßnahme nicht durch Fehlfunktionen oder durch Entstellung, also nicht durch einen regelwidrigen Körperzustand veranlasst werden (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R = BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3 m.w.N.; vgl. zur Ablehnung einer Blepharoplastik auch: SG Aachen, Urteil vom 25.04.2005 - S 6 KR 40/04, bestätigt durch LSG NRW, Urteil vom 26.04.2006 - L 11 KR 22/05; Gerichtsbescheid der Kammer vom 22.01.2007 - S 13 KR 75/06; LSG Bayern, Urteil vom 29.01.2008 - L 5 KR 381/07).
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